Corona: Rückerstattung/Umbuchung von stornierten Flügen
Die Corona Krise führt dazu, dass viele Flüge gecancelt wurden und derzeit ist es offen, wann die Fluggesellschaften wieder Ihren Flugbetrieb aufnehmen werden. Viele Kunden möchten Ihre Reise stornieren und verlangen vergeblich eine Rückerstattung des Buchungsbetrags.
Fluggesellschaften versuchen Rückzahlungen zu vermeiden, um die eigene Liquidität zu sichern. Die Airlines bieten Gutscheine für künftige Flüge an. Die genauen Bestimmung sind oft unklar und unterscheiden sich von Airline zu Airline.
Nach dem derzeit geltenden EU-Recht ist die Lage jedoch klar: Da die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, hat der Kunde das Recht auf vollständige Rückerstattung.
Doch die Rückerstattung einzufordern ist nicht leicht. Die Servicecenter der Reisebüros und Fluggesellschaften sind in dieser Zeit chronisch überlastet. Darüber hinaus versuchen die Airlines sich dem geltenden Recht zu entziehen und die Zuständigkeit von sich abzuweisen oder verweisen an das Reisebüro, über das der Flug gebucht wurde. Die Reisebüros jedoch verweisen an die Fluggesellschaft, welche letztlich auch die Kundengelder noch besitzt.
Auf diese Weise kann man schnell einige Stunden in Hotline-Warteschleifen verbringen ohne am Ende ein befriedigendes Ergebnis zu bekommen.
Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen eine Rückerstattung von der Airline oder dem Reisebüro einzufordern oder den Flug nach Ihren Wünschen umzubuchen.
Geben Sie dazu einfach Ihre Reisedaten in unserem Corona-Service-Formular ein.